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Ingenieurbüro für Baugutachten & Wertermittlung

Wertermittlung

Wertermittlungsverfahren

In der Wertermittlungsverordnung (WertV) sind die zur Wertermittlung anzuwendenden Verfahren gesetzlich geregelt.

  • Hinweise zur Beachtung des Zustandes
  • Entwicklung von Grund und Boden
  • Allgemeine Wertverhältnisse

Folgende Verfahren sind es in der Regel:

Vergleichswertverfahren (§ 13 WertV) : Zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks, eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung bereits gezahlter Kaufpreise für vergleichbare Grundstücke. (Soweit diese mit dem zu bewertenden Objekt hinreichend vergleichbar sind oder Vergleichsfaktoren und Indexreihen vorhanden sind)

Ertragswertverfahren (§ 15 WertV): Zur Ermittlung des Verkehrswertes baulicher Anlagen, auf einem vorhandenem Grundstück, d.h. die Anwendung des Ertragswertverfahrens erfolgt hauptsächlich zur Bewertung von Grundstücken, bei denen im Vordergrund der Ertrag steht. ( Beispiel: Mehrfamilien-Wohnhäusern, Spezialimmobilien, gewerblich genutzte Grundstücke sowie Geschäftsgrundstücken.

Sachwertverfahren (§ 21 WertV): Zur Ermittlung des Verkehrswertes von vorhandenen baulichen Anlagen, wie Gebäuden, Außenanlagen und besonderen wertbeeinflussenden Einrichtungen auf einem Grundstück.

Das Sachwertverfahren wird überwiegend bei der Wertermittlung von privat genutzten Gebäuden, wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt.