Wertermittlung
Honorar
Das Honorar ist abhängig von dem Objekt, dem Anlass der Wertermittlung und den vorhandenen, verwendbaren Unterlagen. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Telefon, Porto oder Gebühren für die Beschaffung der benötigten und nicht vorliegenden Unterlagen werden entweder einzeln auf Nachweis, oder als Pauschale berechnet.
In Einzelfällen kann das Honorar ggf. als Gesamtpauschale vereinbart werden.
Ein Angebot für ihr Objekt erstellen wir Ihnen gern auf Anfrage.